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A7
- Lärmschutz - hier: Ergänzung der Planfeststellung
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DerVerein zur Erhaltung gesunden
Lebensraumes eV hat mit seinem
Schreiben vom
06.02.2012 an den Staatssekretär im BMVBS, Herrn Dr. Scheuer
(MdB) erneut den Forderungen
- zur Verlängerung des
offenporigen Asphalts in Richtung Süden um ca. 700 m und
- zur technischen
Verbesserung durch einen zweilagigen offenporigen Asphalt
Nachdruck verliehen.
Das Anhörungsverfahren "Lärmschutz A7" hat
am 22.11.2011 in den Räumlichkeiten der Gemeinde Seevetal
stattgefunden (vgl.
Ergebnisprotokoll vom 23.11.2011).
Der Verein hat bei diesem nunmehr letzten
Verfahrensschritt vor Veröffentlichung des
Planfeststellungsbeschlusses versucht, das Straßenbauamt
Verden als Auftragsverwaltung des Bundes darauf hinzuweisen, eben
nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundes
umzusetzen, sondern mit vorausdenkendem Handeln die vorliegenden
Planungen zu ergänzen:
Hierbei wurden die beiden
wesentlichen Forderungen des
Verein zur Erhaltung gesunden
Lebensraumes eV
formuliert,
-
den geplanten Offenporigen
Asphalt (= "OpA") in südlicher Richtung der A7 bis zum
Anschluss an den Erdwall des neuen Gemüseanbaubetriebes R. Behr zu
verlängern, um damit einen auf ganzer Länge
geschlossenen Lärmschutz für Ohlendorf sicherzustellen.
Dies würde konkret die Verlängerung des
"OpA" um ca. 700 m mit vergleichsweise geringen Kosten bedeuten:
gering deshalb, weil zumindest die Verschleißschicht der A7 ohnehin
in den nächsten Jahren erneuert werden muss.
und
- die Ausführungen nach dem neuesten Stand der Technik
(ZwOpA) zu realisieren.
Dies bedeutet konkret, den
Lärmschutz in Form eines sogenannten Zweilagigen,
Offenporigen Asphalts (= "ZwOpA) auszuführen, da die mittel-
und langfristige Wirkung dieses Asphalts bessere Lärmschutzwerte
ermöglicht und zudem die Gefahr durch Aquaplanung reduziert.
Ein Termin für die Veröffentlichung des
Planfeststellungsbeschlusses wurde seitens der bisher (Stand
08.01.2012) Anhörungsbehörde
nicht benannt.
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Die Einwendungsfrist für das zurzeit laufende
Verfahren zur Ergänzung des Lärmschutzes ist am 28.04.2011 abgelaufen; nun wird
ein Anhörungsverfahren beginnen.
Der Termin für das beginnende Anhörungsverfahren ist zurzeit noch nicht
bekannt.
MIt dem Abschluss des Anhörungsverfahren, dessen
Ergebnis ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss für den Lärmschutz an
der A7 in unserem Bereich sein wird, sind alle Einwendungen rechtskräftig
abgelehnt bzw. angenommen.
Der Verein zur
Erhaltung gesunden Lebensraumes eV hat neben
den Einwendungen zwei Anträge zur 1.)
Verlängerung der Auslegungsfrist und 2.) zur Zulassung des Vereins als Träger
Öffenlicher Belange gefordert und dies in seinem
Schreiben vom 26.04.2011
begründet und u.a auch damit im Interesse vieler AnwohnerInnen von
Ohlendorf und Ramelsloh Stellung bezogen.
Der Verein zur
Erhaltung gesunden Lebensraumes eV hat die zuständige
Anhörungsbehörde um eine
schriftliche Begründung der beiden
Antragsablehnungen aufgefordert. |
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