Verein zur Erhaltung gesunden Lebensraumes eV        

 

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A7 - Lärmschutz - hier: Ergänzung der Planfeststellung

 

 

DerVerein zur Erhaltung gesunden Lebensraumes eV hat mit seinem Schreiben vom 06.02.2012 an den Staatssekretär im BMVBS,  Herrn Dr. Scheuer (MdB) erneut den Forderungen

  • zur Verlängerung des offenporigen Asphalts in Richtung Süden um ca. 700 m und
  • zur technischen Verbesserung durch einen zweilagigen offenporigen Asphalt

Nachdruck verliehen.


Das Anhörungsverfahren "Lärmschutz A7" hat am 22.11.2011 in den Räumlichkeiten der Gemeinde Seevetal stattgefunden (vgl. Ergebnisprotokoll vom 23.11.2011).

Der Verein hat bei diesem nunmehr letzten Verfahrensschritt vor Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses versucht, das  Straßenbauamt Verden als Auftragsverwaltung des Bundes darauf hinzuweisen, eben nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen des Bundes umzusetzen, sondern mit vorausdenkendem Handeln die vorliegenden Planungen zu ergänzen:

Hierbei wurden die beiden wesentlichen Forderungen des Verein zur Erhaltung gesunden Lebensraumes eV  formuliert,

- den geplanten Offenporigen Asphalt (= "OpA") in südlicher Richtung der A7 bis zum Anschluss an den Erdwall des neuen Gemüseanbaubetriebes R. Behr zu verlängern, um damit einen auf ganzer Länge geschlossenen Lärmschutz für Ohlendorf sicherzustellen.
Dies würde konkret die Verlängerung des "OpA" um ca. 700 m mit vergleichsweise geringen Kosten bedeuten: gering deshalb, weil zumindest die Verschleißschicht der A7 ohnehin in den nächsten Jahren erneuert werden muss.

und


- die Ausführungen nach dem neuesten Stand der Technik (ZwOpA) zu realisieren.

Dies bedeutet konkret, den Lärmschutz in Form eines sogenannten  Zweilagigen,  Offenporigen Asphalts  (= "ZwOpA) auszuführen, da die mittel- und langfristige Wirkung dieses Asphalts bessere Lärmschutzwerte ermöglicht und zudem die Gefahr durch Aquaplanung reduziert.

Ein Termin für die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses wurde seitens der bisher (Stand 08.01.2012) Anhörungsbehörde nicht benannt.

 

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Die Einwendungsfrist für das zurzeit laufende Verfahren zur Ergänzung des Lärmschutzes ist am 28.04.2011 abgelaufen; nun wird  ein Anhörungsverfahren beginnen.

Der Termin für das beginnende Anhörungsverfahren ist zurzeit noch nicht bekannt.

MIt dem Abschluss des Anhörungsverfahren, dessen Ergebnis ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss für den Lärmschutz an der A7 in unserem Bereich sein wird, sind alle Einwendungen rechtskräftig abgelehnt bzw. angenommen.

Der Verein zur Erhaltung gesunden Lebensraumes eV hat neben den Einwendungen zwei Anträge zur 1.) Verlängerung der Auslegungsfrist und 2.) zur Zulassung des Vereins als Träger Öffenlicher Belange gefordert und dies in seinem Schreiben vom 26.04.2011 begründet und u.a auch damit im Interesse vieler AnwohnerInnen  von Ohlendorf und Ramelsloh Stellung bezogen. 

Der Verein zur Erhaltung gesunden Lebensraumes eV hat die zuständige Anhörungsbehörde um eine schriftliche Begründung der beiden  Antragsablehnungen aufgefordert.